Parkverstöße die vom Ordnungsamt einer Stadt- oder Gemeindeverwaltung festgestellt wurden, werden auch von dieser Verwaltung geahndet. Haben Sie dazu Fragen oder Anregungen, wenden Sie sich bitte direkt an die Verwaltung, die die gebührenpflichtige Verwarnung ausgestellt hat.
Die Bußgeldstelle des Rhein-Kreis Neuss kann hier keine Auskunft erteilen.
Auskünfte zu Parkverstößen die von der Kreispolizeibehörde des Rhein-Kreis Neuss festgestellt wurden, erteilt die Kreispolizeibehörde unter der Telefonnummer 02131 300-0. Erst wenn das angebotene Verwarnungsgeld nicht oder nicht fristgerecht gezahlt wurde, wird der Vorgang von der Kreispolizeibehörde zur weiteren Bearbeitung an die Bußgeldstelle des Rhein-Kreis Neuss übersandt.
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