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Verwaltung von A bis Z

Personalausweis und Reisepass

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der Meldepflicht unterliegt oder sich überwiegend in Deutschland aufhält, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Reisepass besitzt, benötigt keinen Personalausweis.

An wen müssen Sie sich wenden?

Sie erhalten die Ausweisdokumente bei der Stadt oder Gemeinde, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.





Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 27.06.2011


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