Die Bezirksregierung Düsseldorf hat unter Mitwirkung der Stadt Neuss zum Schutz der Anwohner vor Stickstoffdioxidbelastung in belasteten Straßen einen Luftreinhalteplan aufgestellt.
Der Luftreinhalteplan umfasst das Stadtkerngebiet der Stadt mit den Grenzen:
Auslöser für die Aufstellung dieses Plans sind die hohen Stickstoffdioxidwerte im Jahre 2006 an der Friedrichstraße. Qualifizierte Prognosen haben für zukünftige Jahre keine Besserung in Aussicht gestellt.
Der Plan enthält 54 Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Der 2006 erstellte Aktionsplan für die Friedrichstraße ist mit seinen Maßnahmen eingearbeitet worden.
Eine Maßnahme ist die Einrichtung einer im Stadtkern befindlichen Umweltzone zum 15. Februar 2010. Damit erhält die Stadt Neuss ebenfalls eine Verbotszone wie sie bereits in den Städten Essen, Duisburg, Mülheim, Oberhausen, Wuppertal und Düsseldorf im Bezirk Düsseldorf im Februar 2009 eingerichtet wurden. Wie in allen anderen Umweltzonen gilt dann auch für die Neusser Zone ein Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge, die keine „Feinstaub-Plakette“ erhalten. Durch die vor-gesehenen Ausnahmeregelungen konnten die Interessen sowohl der Wirtschaft als auch der in der Umweltzone wohnenden Bürgerinnen und Bürger angemessen berücksichtigt werden.
Der Luftreinhalteplan wird am 26.11.2009 im Amtsblatt des Regierungsbezirks Düsseldorf bekanntgemacht. In der Bekanntmachung sind auch die Dienststellen mit Ort und Öffnungszeiten angegeben, wo die Pläne vom 01. bis zum 15. Dezember 2009 öffentlich ausgelegt und einsehbar sind. Gleichzeitig stellt die Bezirksregierung und die Stadt Neuss über ihre jeweilige Homepage den Plan in vollständiger Fassung dauerhaft zum Download zur Verfügung.
Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf
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Fax: 0211 475-2040
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