Die stillen Feiertage im November sind nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage besonders geschützt.
Das gilt für Allerheiligen am 1. November von 5 bis 18 Uhr, den Volkstrauertag am 15. November in der Zeit von 5 bis 13 Uhr sowie den Totensonntag am 22. November von 5 bis 18 Uhr.
Darüber hinaus sind an allen drei Feiertagen zwischen 5 und 18 Uhr musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen in Gaststätten und Nebenräumen mit Schankbetrieb sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz verboten. Im Übrigen gelten für die stillen Feiertage die allgemeinen Vorschriften für den Schutz der Sonn- und Feiertage. Dazu zählen auch die gewerblichen Vorschriften über die sonntägliche Ruhe im Handwerk, im Fabrikations-, Handels- und Reisegewerbe.
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Hans-Joachim Klein
Ordnungsamt
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Kreishaus Grevenbroich (Neubau)
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Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.