Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt


Sie befinden sich hier:

Sicherheit / 11.02.2010

Polizei und Staatsanwaltschaft

Keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten bei Rettungsaktion am Reuschenberger See

Blaulicht

Nach dem Unglücksfall am Reuschenberger See hatte die Kriminalpolizei Ermittlungen aufgenommen. Zum Ergebnis der eng mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf abgestimmten Ermittlungen erklärten Staatsanwaltschaft und Kreispolizeibehörde Neuss jetzt in einer gemeinsamen Pressemitteilung: „Es gibt keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der am Einsatz beteiligten Organisationen.“ Da die Staatsanwaltschaft Düsseldorf keine strafrechtliche Relevanz bei dem Unglücksfall erkenne, werde es auch kein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren geben.

Links

Der Rhein-Kreis Neuss ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden (Hilfe).






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 11.02.2010


Service-Funktionen: