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Soziales / 30.01.2012

"Betreutes Wohnen": Urkunden für Hilfsdienste mit Qualitätsstandards

Ein Gruppenfoto

Die Hilfsdienste, die den derzeit fast 600 körperlich, geistig oder psychisch behinderten Menschen im Rhein-Kreis Neuss ein "Betreutes Wohnen" ermöglichen, arbeiten jetzt auf der Basis von konkreten Qualitätsstandards. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke überreichte ihnen im Kreishaus Neuss die entsprechenden Urkunden.

In einer Reihe von Workshops und Arbeitskreistreffen unter der Moderation des Kreisgesundheitsamts und des Landschaftsverbands Rheinland hatten sich die Anbieter auf eine Reihe von Regeln geeinigt. 14 von ihnen schufen nun die Voraussetzungen dafür, dass sie das hohe Niveau einhalten können und haben sich schriftlich gegenüber dem Rhein-Kreis Neuss bereit erklärt, die verabredeten Standards einzuhalten.

Diese zusätzlichen Qualitätskriterien sehen unter anderem vor, dass die Anbieter ein internes Beschwerdemanagement vorhalten, ihre Mitarbeiter angemessen vergüten, sich regional vernetzen, pädagogische Maßnahmen dokumentieren, feste Büro- und Sprechzeiten einhalten, genau definierte statistische Daten erfassen sowie in den Gremien des Rhein-Kreises Neuss mitarbeiten.

Damit behinderte Menschen nicht im Heim leben müssen, können sie durch Dienste im Bereich "Betreutes Wohnen" unterstützt werden. Ziel der Fachleute ist es, den körperlich, geistig oder psychisch behinderten Menschen ein selbständiges Leben zu ermöglichen beziehungsweise sie dazu zu befähigen. Das kann durch die Anleitung zum Kochen, die Unterstützung beim Einkaufen oder das Begleiten zum Arzt, ins Kino und zum Sport geschehen.





Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 30.01.2012


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