Die Ausländerbehörde Rhein-Kreis Neuss ist zuständig für alle ausländischen Staatsangehörigen, die ihren Hauptwohnsitz in Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Rommerskirchen angemeldet haben.
Sie finden uns in 41515 Grevenbroich im Verwaltungsgebäude Lindenstraße 10, 1. Stock. Vor und hinter dem Verwaltungsgebäude stehen kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung.
Ab dem 1. September 2011 können Aufenthaltserlaubnisse nicht mehr in der bisherigen Form ausgestellt werden. Das bisherige Verfahren, bei dem Klebeetiketten erstellt und in den Nationalpass eingebracht wurden, steht nicht mehr zur Verfügung. Es müssen Ihre persönlichen Daten aufgenommen und Fingerabdrucke erstellt sowie ein biometrietaugliches Foto in das Verfahren eingestellt werden.
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Die Aufenthaltserlaubnis ist der Aufenthaltstitel, der für bestimmte Zwecke des Aufenthalts erteilt wird oder erteilt werden kann. Das sind z.B. Ausbildung und Studium, Erwerbstätigkeit, Ehegatten- und Kindernachzug und humanitäre Gründe.
zum ArtikelDie Ausländerbehörde bietet die hier genannten Dienstleistung, bzw. steht für Fragen zu diesen Themen zur Verfügung.
zum ArtikelAusländer dürfen zur Durchführung eines Asylverfahrens in das Bundesgebiet einreisen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet über die Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling und das Vorliegen von Abschiebungsverboten.
zum ArtikelStaatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und ihre Familienangehörigen genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz). Dasselbe gilt für Staatsangehörige der restlichen EWR-Staaten.
zum ArtikelSeit 1996 existiert am Quirinus-Gymnasium das Projekt "Migrantenförderung an der Schulform Gymnasium im Rhein-Kreis Neuss"
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