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Gesundheit

Hygienische Beratung und Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen

Herren-WC

In Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B. Schulen und Kindergärten können sich ansteckende Krankheiten schnell ausbreiten, sei es durch Übertragung von Mensch zu Mensch, z.B. durch Husten oder Händeschütteln oder über Gegenstände, wie Türklinken oder Toilettensitze. Die Hygiene ist daher in diesen Einrichtungen von besonderer Bedeutung. So haben auch Schulleiterinnen und Schulleiter die Pflicht, dem Gesundheitsamt bestimmte, im Infektionsschutzgesetz festgelegte Erkrankungen oder Kopflausbefall von Kindern namentlich dem Gesundheitsamt zu melden und Hygienepläne aufzustellen.

Hygieneüberwachung

Das Gesundheitsamt überwacht und berät über die Einhaltung der Hygienevorschriften in Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise in Schulen, Kindergärten, Sport- und Freizeiteinrichtungen aber auch in öffentlichen Toiletten. Die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen erfolgen in der Regel unangemeldet, aber auch nach terminlicher Absprache. Ferner werden Kontrollen auch im Beschwerdefall durchgeführt.

Gebühren

Für die routinemäßige Überprüfung (Hygienische Überwachungsaufgaben) erhebt das Gesundheitsamt Gebühren, abhängig von der Art und Größe des Betriebes beziehungsweise der Einrichtung sowie vom Zeitaufwand. Grundlage hierfür ist die Landesgebührenordnung (ab 20,00 Euro).

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Links

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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 18.03.2010


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