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Gesundheit

Hygienische Beratung und Überwachung Krankenhäusern, Arztpraxen, Altenheimen, Fußpflege, Kosmetik, usw.

Türgriffe von Toilettentüren

In medizinischen Einrichtungen, wie in Krankenhäusern, Arzpraxen sowie bei der Ausübung bestimmter medizinischer Hilfsberufe, z.B. der Kosmetik oder Fußpflege kommt es bestimmungsgemäß zu Eingriffen in den menschlichen Körper bzw. zu Verletzungen, bei denen Krankheitserreger übertragen werden können. Die Beachtung der hygienischen Anforderungen, beginnend bei der Planung, dem Bau, der Einrichtung der Gebäude und letztendlich bei der Vorbereitung und Ausübung der Tätigkeiten ist daher von zentraler Bedeutung.

Hygieneüberwachung

Das Gesundheitsamt überwacht und berät über die Einhaltung der Hygienevorschriften in medizinischen Einrichtungen und hygienisch bedeutsamen Gewerbebetrieben wie beispielsweise

  • Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Tageskliniken
  • Arztpraxen
  • Altenheimen
  • Friseuren, Fußpflegern und Akupunkteuren, Kosmetikbetrieben           

Die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfungen erfolgen in der Regel unangemeldet, aber auch nach terminlicher Absprache. Ferner werden Kontrollen auch im Beschwerdefall durchgeführt.

Gebühren

Für die routinemäßige Überprüfung (Hygienische Überwachungsaufgaben) erhebt das Gesundheitsamt Gebühren, abhängig von der Art und Größe des Betriebes beziehungsweise der Einrichtung sowie vom Zeitaufwand. Grundlage hierfür ist die Landesgebührenordnung (ab 20,00 Euro).

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:


Links

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Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 18.03.2010


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