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Gesundheit

Trinkwasserhygiene

Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt wird. Der Gesetzgeber hat dem Inhaber von Wasserversorgungsanlagen - auch von privaten Trinkwasserbrunnen und öffentlichen Hausinstallationen - eine Reihe von Pflichten - wie etwa die  Anzeige und Meldepflichten für den Fall der Inbetriebnahme, Stilllegung oder beanstandeter Wasserbefunde auferlegt. Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität und beobachtet die Einflüsse auf die Grund- sowie Trinkwasserbeschaffenheit aus der Umwelt und berät in allen Angelegenheiten der Trinkwasserhygiene und überwacht die Trinkwasserversorgungsanlagen auf Grundlage der Trinkwasserverordnung.

  • Beratung zur Trinkwasserbeschaffenheit (z.B. braunes Wasser, Inhaltsstoffe, Qualität, Härte)

  • Prüfung von Beschwerden über mangelhafte Trinkwasserbeschaffenheit

  • Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen

  • Private Hausinstallationen im Beschwerdefall

  • Hausinstallationen aus denen Trinkwasser für die Öffentlichkeit bereit gestellt wird

  • Einzelbrunnen zur Trinkwasserversorgung (Kleinanlagen)

  • Kommunale Trinkwasserversorgungsanlagen (Wasserwerke)

  • Brunnen für Lebensmittelbetriebe

  • Mobile Trinkwasserversorgungsanlagen auf Jahrmärkten, Festen, usw.

  • Beratung zu Nicht-Trinkwasseranlagen (Regenwassernutzungsanlagen)

  • Überprüfung der Belastung von Warmwassersystemen auf Legionellen

Trinkwasser an Bord von Schiffen

Nach den internationalen Gesundheitsvorschriften und der Trinkwasserverordnung muss das Trinkwasser an Bord von Binnenschiffen und Küstenmotorbooten 2 x jährlich untersucht werden. Der Kapitän muss eine entsprechende Bescheinigung an Bord mit sich führen. Das Gesundheitsamt bietet diesbezüglich an, Wasserproben zu entnehmen und dem nächstgelegenen zugelassenen Labor zu überbringen.

Gebühren

Je nach Art der Untersuchungen werden Gebühren ab 51,00 Euro erhoben zzgl. evtl. Kosten für die Trinkwasseruntersuchung

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 09.10.2009


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