Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt

deutsch



Sie befinden sich hier:

Familie

Checkliste für werdende Eltern

lachendes Baby

Wichtige formelle Schritte

Mutterschutzfrist/Mutterschaftsgeld
Den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt.

Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde für Ihr Neugeborenes beantragen Sie bei dem Standesamt Ihrer Stadt oder Gemeinde in der Sie wohnhaft sind. (Geburtsdaten Ihres Kindes werden meist in der Klinik aufgenommen und dem Standesamt übermittelt.)

Einwohnermeldeamt
Im Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde sind Sie gehalten Ihre Lohnsteuerkarte abändern,bzw. den Kinderfreibetrag eintragen zu lassen und gegebenenfalls einen Personalausweis für Ihr Kind zu beantragen.

Vaterschaftsanerkennung
Vater eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) derjenige, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkennt oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen Kindes kann die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter anerkennen. Dies ist auch schon während der Schwangerschaft möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Jugendämter.

Kindergeld
Das Kindergeld können Sie bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit, bis spätestens zum vierten Lebensjahr Ihres Kindes beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Geburtsurkunde im Original vorlegen müssen. Bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist der Dienstherr die Kindergeldkasse.

Elterngeld

Für Geburten ab dem 01.01.2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Sie ersetzt das on den letzten 12 Monaten vor Geburt des Kindes durchschnittliche Erwerbseinkommen in Höhe von 67 Prozent. Das Elterngeld beträgt höchstens 1800 Euro, der Mindestbetrag ist 300 Euro. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Elternzeit
Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dazu gehören auch befristete Verträge, Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, Umschüler und in Heimarbeit Beschäftigte.
Elternzeit können Sie nicht nur für das eigene Kind, sondern z.B. auch für ein Adoptivkind, ein Kind des Ehepartners oder im Härtefall für ein Enkelkind, Geschwister oder Nichten und Neffen nehmen - vorausgesetzt das Kind lebt mit Ihnen im selben Haushalt. Elternzeit kann inzwischen auch von Müttern und Vätern gemeinsam genommen werden und dauert wie bisher maximal drei Jahre.
Sie muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden, und zwar sieben Wochen vor ihrem Beginn, wenn sie direkt nach der Geburt anfangen soll, und sieben Wochen vorher, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt genommen wird. Mit Zustimmung des Arbeitgebers Kann ein Jahr der Elternzeit aufgeschoben und zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden.

Unterhaltsangelegenheiten / Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende (die vom anderen Elternteil keinen Unterhalt bekommen) können Sie bei der zuständigen Unterhaltsvorschusskasse des für Sie zuständigen Jugendamtes beantragen. Der Unterhaltsvorschuss wird gewährt für Alleinerziehende und für Kinder unter 12 Jahren bei einem maximalen Bezugszeitraum von 6 Jahren. Alleinerziehende haben die Möglichkeit, über eine kostenlose Beistandschaft beim Jugendamt, ihre Hilfe bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs zu erhalten. Weiter Informationen erhalten Sie bei den Jugendämtern.

Krankenversicherung Ihres Kindes
Zum Erhalt einer Krankenversicherung für Ihr Kind sind Sie gehalten, Ihr Kind in der Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse zu melden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Geburtsurkunde vorlegen müssen.

Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.




Kontaktdaten, Downloads


Familienkarte


Karte

Rabatte und Vergünstigungen aller Art bietet die kostenlose Familienkarte aus dem Rhein-Kreises Neuss.

zum Artikel

Neue Aktions-Partner





Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 02.07.2010


Service-Funktionen: