Die Kreistagsabgeordneten und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger geben gegenüber dem Landrat schriftlich Auskunft gemäß § 28 Absatz 2 Kreisordnung NRW in Verbindung mit § 6 Absatz 2 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss und § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz.
Die Angaben können beim Kreistagsbüro in 41515 Grevenbroich, Lindenstraße 2 nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Annika Böhm
Büro des Landrates
02181 601-1019 (Telefon)
02181 601-2401 (Telefax)
annika.boehm@rhein-kreis-neuss.de
Ständehaus Grevenbroich
Lindenstraße 2, 41515 Grevenbroich
1. Obergeschoss, Zimmer 1.03
Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist nicht vorhanden.