Sehr geehrter Herr Landrat,
meine sehr geehrten Damen und Herren Kreistagsabgeordnete,
bei der Einbringung des Haushaltsentwurfs für das Vorjahr waren trotz der erheblich verschärften Haushaltssituation erste Anzeichen für einen Wirtschafts- und Finanzaufschwung erkennbar. Tatsächlich ist in der für 2012 d.h. der für die Haushaltsplanung maßgeblichen Referenzperiode wegen der starken Konjunkturerholung ein erheblich gestiegenes Steueraufkommen der Kommunen und noch mehr des Landes zu verzeichnen. Unter diesen Umständen könnte ein Verweis auf Art. 3 des Rheinischen Grundgesetzes angebracht sein, denn -"Et hätt noch immer joot jejange". Gleichwohl bleibt die Finanzlage ernst. Trotz sprudelnder Steuereinnahmen sinken die Ausgaben nicht und durchgreifende Konsolidierungspotentiale sind weitestgehend ausgereizt. Das Volumen der Kassenkredite bundesweit liegt mittlerweile bei über 40 Mrd. Euro, davon allein in NRW mehr als 20 Mrd. Euro.
Angesichts der europäischen Schuldenkrise droht auch in Deutschland ein Schrumpfen der Wirtschaftsleistung - ein Rückgang des Wirtschaftswachstums auf 0,5 bis 1,0% ist realistisch (nach 3% in 2011). Und auch die Erholung am Arbeitsmarkt schlägt nur in Maßen positiv auf den beim Kreis verbleibenden Sozialaufwand durch.
Die quantitativ unzureichende finanzielle Ausstattung der Kreise und damit die Finanzierung der wesentlichen Aufgaben der Sozialleistungen im kommunalen Raum ist nach wie vor das zentrale Problem. Eine direkte Beteiligung der Kreise am Steueraufkommen ist nicht absehbar und der Anstieg der Sozialaufwendungen findet im kommunalen Finanzausgleich jedenfalls auf der Ebene der Kreise keine angemessene Berücksichtigung.
In den nachfolgenden Ausführungen werde ich hierauf noch im Einzelnen eingehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich möchte Ihnen jetzt die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsentwurfs 2012 näher vorstellen.
Die Umlagegrundlagen prägen die Ertragssituation in besonderer Weise, weil sie Basis der Kreisumlage sind, die wiederum rund 60% der Erträge ausmacht.
Im maßgeblichen Referenzzeitraum (01.07.2010 bis 30.06.2011) sind die Umlagegrundlagen des Kreises um rund 77,4 Mio. Euro gestiegen - das bedeutet, dass die Steuereinnahmen in unseren Städten und Gemeinden um mehr als 16% höher sind als im Vorjahreszeitraum.
An diesem Zuwachs hat auch der Haushalt des Kreises seinen Anteil. Bei unverändertem Hebesatz der Kreisumlage wäre ein Mehrertrag (Mitnahmeeffekt) gegenüber 2011 von rund 34,4 Mio. Euro zu verzeichnen.
Der auch im Landesvergleich starke Zuwachs in der Steuerkraft von 473 Mio. Euro auf 550 Mio. Euro ist Ausdruck der guten wirtschaftlichen Entwicklung im Kreisgebiet.
Die sich daraus ergebenen Schlussfolgerungen für die Gestaltung des Hebesatzes der Kreisumlage werde ich am Schluss meiner Ausführungen darstellen.
Über die Schlüsselzuweisungen stellt das Land aus dem eigenen Steueraufkommen den Kommunen in Ergänzung eigener Erträge für die Kosten der eigenen und übertragenen Aufgaben Steuermittel zur Verfügung. Die für 2012 maßgebliche Finanzausgleichsmasse ist - darauf hat der Innenminister zutreffend hingewiesen - auf einen neuen Höchstwert gestiegen und zwar auf 8,4 Mrd. Euro, das sind rund 500 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Obwohl der Verbundsatz im Gemeindefinanzierungsgesetz leider immer noch bei nur 23% verbleibt, ist dies die höchste Summe, die das Land an die Kommunen ausgezahlt hat und die natürliche Folge des Umstandes, dass beim Land das Steueraufkommen noch mehr als bei den Kommunen erheblich gestiegen ist. Dies ist zunächst eine gute Nachricht. Die schlechte Nachricht für den Rhein-Kreis Neuss ist, dass der Haushalt von diesen Zuwächsen nicht profitiert. Während in 2011 noch 25,1 Mio. Euro an Erträgen zu verbuchen waren, werden nach dem Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2012 nur noch rund 12,2 Mio. Euro an den Kreis fließen - das sind rund 12,9 Mio. Euro oder mehr als 51% weniger als 2011.
Woran liegt das?
Die Landesregierung hat im Entwurf des GFG - bereits im Vorjahr beginnend - die Verteilungskriterien (d.h. die Parameter für die Ausgangsmesszahl) weiter verändert zu Lasten der Kreise und des kreisangehörigen Raumes. Dies führt in 2012 zu einer massiven Umverteilung in Höhe von deutlich mehr als 100 Mio. Euro in die kreisfreien Städte.
Obwohl die Kreise als Hauptlastenträger der sozialen Daseinsvorsorge über 80% der Soziallasten für Langzeitarbeitslose, alte und pflegebedürftige sowie behinderte Menschen im kreisangehörigen Raum zu tragen haben, verbleibt der Anteil der Kreise an der verteilbaren Schlüsselmasse im GFG 2012 - und das unverändert seit 1980! - bei 11,7%. Nach den Berechnungen der ifo-Kommission müsste dieser Anteil auf 17,11% steigen. Außerdem ist paradoxerweise im GFG der Soziallastenansatz in der sogenannten Gemeindesäule verankert, während der Kreisfinanzausgleich keinen Soziallastenansatz kennt. Eine Neustrukturierung des GFG ist deshalb zweifellos dringend erforderlich. Das hätte zwangsläufig die Minderung des Umlagebedarfes der Kreise über eine stärkere Anerkennung des Soziallastenanteils zur Folge. Außerdem würde damit die Berücksichtigung der Neutralisierungswirkung der derzeitigen GFG-Soziallastenfinanzierung beseitigt, indem die Umwegfinanzierung der Soziallasten im GFG über den Soziallastenansatz der kreisangehörigen Gemeinden aufgehoben wird. Das klingt kompliziert, ist es aber nicht. Den Kreisen müsste lediglich ein eigener Soziallastenansatz zugebilligt werden, weil bei ihnen schon jetzt die Soziallasten entstehen und bezahlt werden müssen. Es steht allerdings zu befürchten, dass die Bildung einer eigenen Schlüsselmasse für übergemeindliche Aufgaben der Kreise (und der kreisfreien Städte) - wie es vom Landkreistag seit Jahren gefordert wird - jedenfalls nicht so schnell umgesetzt werden wird - wenn überhaupt. Solange jedenfalls wird der Druck auf die Finanzierung der Soziallasten über die Kreisumlage weiter zunehmen. Für die Folgejahre ist unter den genannten Umständen mit weiteren Verschlechterungen bei den Schlüsselzuweisungen zu rechnen, die ich jetzt noch nicht beziffern kann.
In Kenntnis der dargestellten Umverteilungswirkungen hat das Land als einmalige Unterstützung in 2012 eine sogenannte Abmilderungshilfe konzipiert, die in der Summe 70 Mio. Euro ausmacht. Auch hiervon kann der Kreis nicht profitieren. Es erhalten lediglich Dormagen 294.000 Euro sowie Rommerskirchen 872.000 Euro. Die Abmilderungshilfe kann die nachteiligen Veränderungen auch nicht dauerhaft beseitigen, auch weil sie nur einen Einmaleffekt abbilden und schon 2013 nicht mehr gewährt wird.
Hinzu kommt, und das ist für die Zukunft viel gravierender, dass zur Zeit nicht in allen finanziellen Konsequenzen absehbar ist, wie die vom Land als Stärkungspakt Stadtfinanzen genannte Altschuldenhilfe auf die für unseren Kreis relevanten Parameter des Gemeindefinanzierungsgesetzes einwirken wird. Die Finanzierung der sogenannten Komplementärmittel des Stärkungspaktes soll ausschließlich aus kommunalen Mitteln erfolgen und dem GFG 2012 bis 2020 entnommen - besser gesagt - entzogen werden. Nachdem aufgrund zahlreicher Proteste der Gesetzentwurf der Landesregierung nochmals überarbeitet wurde, verbleibt es - wie bisher - an einer Finanzierungsbeteiligung der kommunalen Familie mit 65 Mio. Euro in 2012 und jeweils 115 Mio. Euro in den Jahren 2013 bis 2020 durch einen Abzug bei der Finanzausgleichsmasse. Ab dem Jahr 2014 steigt dann der kommunale Anteil um weitere 195 Mio. Euro auf insgesamt 310 Mio. Euro, die - nach Maßgabe der jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetze - finanziert werden, d.h. also der Finanzausgleichsmasse entzogen werden sollen. Angesichts dieser Dimension kann meines Erachtens nicht mehr von Komplementärmitteln die Rede sein. Nunmehr ist zwar das Reizwort "Abundanzumlage" vom Tisch, in der Sache aber soll und wird nach der Begründung zu § 2 Stärkungspaktgesetz die Finanzierung der sogenannten Komplementärmittel ab dem Jahr 2014 f. "z.B. durch eine Solidaritätsumlage erfolgen", die durch - "verschiedene sich abzeichnende Entlastungen der Kommunen durch landes- und bundesgesetzliche Maßnahmen vertretbar" erscheint. Von den als Begründung genannten Beträgen her ist dies aber nichts anderes als die Abschöpfung der den Kommunen ab 2012 in Aussicht gestellten Zuwächse in der Gemeindefinanzierung aus dem Aufkommen der sogenannten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung (65 Mio. Euro), dem erhöhten Anteil an der Grunderwerbssteuer (50 Mio. Euro) sowie der 100%igen Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund (195 Mio. Euro). In diesem Zusammenhang möchte ich nur auf eine Äußerung des Präsidenten des Deutschen Landkreistages hinweisen, der es als Etikettenschwindel bezeichnet hat, wenn die Entlastungsbeträge des Bundes für die Kosten der Grundsicherung nicht bei den Kommunen ankommen. Wie sich all dies auf das Gemeindefinanzierungsgesetz und den Rhein-Kreis Neuss auswirken wird, ist zurzeit noch nicht zu beziffern.
Gegen die Verteilungsgerechtigkeit des geänderten Soziallastenansatzes bestehen auch aus einem ganz anderen Grund erhebliche Bedenken. Als Maßstab wird nur die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften abgebildet und nicht etwa der Mietaufwand, der letztlich entscheidend ist. Wäre dies der Fall, erhielte der Rhein-Kreis Neuss nach einer Modellrechnung des Rheinisch-Bergischen-Kreises rund 6,6 Mio. Euro mehr an Schlüsselzuweisungen und der Landschaftsverband Rheinland rund 105 Mio. Euro mit weitreichenden Folgen für die Umlagegestaltung.
Abschließend muss ich feststellen, dass die Schlüsselzuweisungen bei weitem nicht ausreichen, eine nur halbwegs zufriedenstellende Kofinanzierung zumindest der Soziallasten zu gewährleisten. Die Folge ist angesichts eines in 2012 zu finanzierenden Sozialaufwandes in Höhe von mindestens rund 231 Mio. Euro eine nahezu vollständige Finanzierung aus kommunalen Mitteln und das heißt letztlich auch vor allem über die Erträge aus der Kreisumlage.
Bei den sonstigen Erträgen des Haushaltes 2012 ergeben sich in der Planung keine wesentlichen Besonderheiten - mit Ausnahme im Bereich des SGB XII - ich möchte deshalb auch aus Zeitgründen auf die Ausführungen im Vorbericht verweisen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich komme damit zu den relevanten Aufwandspositionen.
Beginnen möchte ich mit der Landschaftsumlage.
Auch der Landschaftsverband nimmt selbstverständlich an steigenden Umlagegrundlagen teil. Für 2012 sieht der Entwurf des Landschaftsverbandes Rheinland einen unveränderten Hebesatz von 17 v. H. vor - das bedeutet, dass die Landschaftsumlage für den Rhein-Kreis Neuss über den Mitnahmeeffekt in der Zahllast auf 95,7 Mio. Euro steigen würde - das ist eine Steigerung um rund 11 Mio. Euro oder anders ausgedrückt rund 2 v. H. Kreisumlage, um diesen Mehraufwand als durchlaufenden Posten im Haushalt aufzufangen.
Im Haushaltsentwurf werden Sie diesen Aufwandsposten in der genannten Höhe nicht finden - vielmehr gehe ich davon aus, dass die Landschaftsumlage nur auf 91,5 Mio. Euro steigen wird. Das ist ein Hebesatz von 16,25 v. H. und immerhin noch rund 6,74 Mio. Euro mehr.
Diese zugegebenermaßen optimistische Annahme ist begründet zum einen damit, dass der Landschaftsverband nach der 1. Modellrechnung zum GFG in 2012 rund 38,4 Mio. Euro mehr an Schlüsselzuweisungen erhält und auch die Umlagegrundlagen höher ausfallen als im Entwurf geplant. Der Landschaftsverband soll und muss diese Ertragssteigerung umlagerelevant weitergeben und nicht durch andere in seinem Haushaltsentwurf noch nicht enthaltene Aufwandssteigerungen kompensieren. Der Landschaftsverband hat darüber hinaus aber auch umlagewirksam im Haushaltsentwurf für 2012 vorsorgliche bilanzielle Abschreibungen auf RWE-Aktien in Höhe von 41,8 Mio. Euro vorgenommen. Dies allein macht bereits 0,31 v. H. mehr an Landschaftsumlage aus (für den Rhein-Kreis Neuss rund 1,75 Mio. Euro). Auf diese umlagewirksame Abschreibung soll und muss verzichtet werden, zumindest müsste eine außerordentliche Abschreibung bereits zum Bilanzstichtag 31.12.2011 im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 abgewickelt werden. In diesem Sinne haben sich nahezu alle Landräte und Oberbürgermeister der Mitgliedskörperschaften ausgesprochen. Meine Bitte geht an alle Mitglieder der Landschaftsversammlung Rheinland aus diesem Hause, in diesem Sinne für die Senkung des Hebesatzes einzutreten.
Die Kosten im Bereich des SGB II - auch Hartz IV genannt - sinken gegenüber dem Vorjahr um rund 3,2 Mio. Euro. Dabei handelt es sich um den Nettoaufwand.
Die Bundeserstattung für die KdU verbleibt bei 26,4%, die Wohngeldersparnis des Landes ist mit insgesamt rund 9 Mio. Euro kalkuliert und damit 2 Mio. Euro höher als im Vorjahr. Der Hintergrund für diese Steigerung ist mit rund 1,3 Mio. Euro Mehrerträgen begründet in der Erwartung, dass dem Kreis aus der Änderung der sogenannten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung (sogenannter West-Ost-Ausgleich) zusätzliche Entlastungen zukommen. Die Berechnung der Landesersparnis an den Wohngeldausgaben soll über das Ausführungsgesetz zum SGB II NRW erfolgen, das allerdings noch nicht vorliegt. Hier ist deshalb noch mit erheblichen Risiken zu rechnen. Risiken bestehen aber auch aufgrund einer Änderung des § 12 a Satz 2 SGB II. Danach besteht nunmehr keine Verpflichtung mehr, Leistungen nach dem Wohngeld - bzw. Bundeskindergeldgesetz vorrangig anzurechnen. Dies führt zu einem potenziellen Mehraufwand bei den Kosten der Unterkunft von bis zu 2,5 Mio. Euro jährlich, der nicht im Haushaltsentwurf berücksichtigt ist.
Die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in Höhe von rund 6,7 Mio. Euro werden wie im Vorjahr in Ertrag und Aufwand ausgeglichen veranschlagt.
Im Bereich der Sozialleistungen nach dem SGB XII einschließlich Pflegewohngeld ergeben sich erfreulicherweise unter dem Strich im Vergleich zum Vorjahr Verbesserungen in einer Größenordnung von rund 1,5 Mio. Euro. Dies liegt ausschließlich daran, dass der Bund bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in 2012 45% der Aufwendungen (in den Folgejahren 75% bzw. 100%) erstattet.
Damit ist erkennbar durch den Bund ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung unternommen, mit dem nachhaltig und dauerhaft in unserem Haushalt Entlastungen eintreten, die auch die in der Zukunft anwachsenden Bedarfe abdecken. Alleine bezogen auf das Haushaltsjahr 2012 erhöht sich die Bundeserstattung damit um rund 5 Mio. Euro (was fast 1 Punkt Kreisumlage ausmacht).
Ab 2014 wird das Entlastungsvolumen nach derzeitiger Planung bei rund 19 Mio. Euro liegen.
Leider steigen aber auch in den sonstigen Leistungsbereichen die Aufwendungen weiter an - was vor allem der Fallzahlenentwicklung geschuldet ist. So sind allein bei der Hilfe zur Pflege 1,5 Mio. Euro Mehraufwendungen zu verzeichnen, bei der Eingliederungshilfe rund 500.000 Euro mehr und beim Pflegewohngeld - man kann schon sagen wie nicht anders zu erwarten - fast 1 Mio. Euro (jetzt insgesamt 12 Mio. Euro) mehr an Aufwand.
Angesichts der bekannten Pläne zum Bau weiterer Pflegeheime ist hier mit einem ungeschmälerten Wachstum des Aufwandes zu rechnen.
Die Zuschüsse zur Förderung der Wohlfahrtspflege orientieren sich im Wesentlichen an den Vorjahresdaten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Personalaufwendungen steigen in 2012 auf 54,92 Mio. Euro. Die Steigerung hält sich damit im Rahmen der Orientierungsdaten des Landes von 1%. Der Ansatz beinhaltet dagegen noch keine, jedoch absehbare Steigerungen aufgrund der Auswirkungen der Änderungen im Tarifbereich und ist im Übrigen nur mit nachhaltigen Bewirtschaftungsmaßnahmen zu verwirklichen, so dass insgesamt in diesem Bereich ein finanzielles Risiko in Höhe von rund 1,1 Mio. Euro zu beziffern ist. Bei einem Vergleich der tatsächlichen Personalaufwendungen mit den Aufwendungen, die sich ergeben hätten, wenn die linearen Tarif- und Besoldungserhöhungen fortgeschrieben worden wären, ergibt sich im Übrigen eine Einsparung gegenüber dem Vorjahr von mehr als 1 Mio. Euro (2,1%).
Erfreulich ist dagegen, dass sich die Personalkostenerstattungen weiter positiv nach oben entwickeln und auf 4,73 Mio. Euro steigen. Das ist sicherlich auch ein wichtiger Hinweis darauf, dass durch Kooperationen auch Vorteile für die Haushalte generiert werden können.
Die Kreditverbindlichkeiten des Kreises werden weiter sinken und zwar bis zum 31.12.2012 auf 67,4 Mio. Euro (Tilgung von 4,54 Mio. Euro). Dies bedeutet gleichzeitig eine weitere Reduzierung der Zinsaufwendungen um rund 300.000 Euro auf jetzt nur noch 3,4 Mio. Euro.
Der Zinsaufwand lag in "Spitzenzeiten" bei über 8 Mio. Euro. An diese Zahl sollte nicht zu selten erinnert werden, wenn die nachhaltigen Erfolge und deren Auswirkungen auf das Umlagevolumen zuweilen kritisch hinterfragt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
insgesamt konnte aus dem Haushalt nochmals eine Verbesserung von rund 1,2 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr erwirtschaftet werden, die sich als Ertragsverbesserungen und Aufwandsminderungen auf eine Vielzahl von einzelnen Produktsachkonten verteilen und die ich an dieser Stelle nicht im Einzelnen vorstellen will. Auch hierzu möchte ich auf den Vorbericht zum Haushalt verweisen.
Der restriktiven Haushalts- und Finanzpolitik des Kreises ist es geschuldet, dass die Investitionsmaßnahmen bescheiden ausfallen. Hervorzuheben ist an dieser Stelle die Ausbaumaßnahme am Verwaltungshochhaus in Grevenbroich in Zusammenhang mit der Nutzungserweiterung für das Jobcenter, die in 2012 mit 1,92 Mio. Euro zu Buche schlägt sowie der Kreisstraßenbau mit rund 4 Mio. Euro (einschl. Grunderwerb). Auf Dauer wird es erforderlich sein, den Stand der Investitionsmaßnahmen zu halten, gegebenenfalls auszuweiten, um den für die Finanzierung des Haushaltes erforderlichen Umfang an Abschreibungsvolumen zu erhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Jugendamtsumlage beläuft sich auf 10,21 Mio. Euro (Vorjahr 10,26 Mio. Euro) - wegen der gestiegenen Umlagegrundlagen kann der Hebesatz auf 15,053 v. H. - das sind 2,02 v. H. weniger - gesenkt werden. Wie im Vorjahr fließen die wesentlichen Mittel in die U-3-Förderung sowie die ambulante und stationäre Eingliederungshilfe.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich komme zum Schluss meiner Ausführungen und damit zur Beantwortung der Frage, wie für 2012 der Haushaltsausgleich dargestellt wird.
Das Volumen des Haushaltes beläuft sich auf 384,46 Mio. Euro. Für den Ausgleich des Haushalts gemäß § 56 Abs. 1 Kreisordnung ist ein nominaler Umlagebetrag in Höhe von 238,2 Mio. Euro erforderlich. Unter Berücksichtigung der gestiegenen Steuerkraft der Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss beträgt der für 2012 maßgebliche Hebesatz für die Kreisumlage damit 43,26 v. H. Damit ist eine Senkung des Umlagesatzes - wie im letzten Jahr gefordert - in Höhe von 1,13 v. H. erreicht.
Gegenüber dem Vorjahr erfolgt damit zugleich eine Anpassung des nominalen Umlagebetrages um rund 28,1 Mio. Euro. Dieser Betrag wird angesichts der Verschlechterungen in der Haushaltsentwicklung 2012 allerdings überkompensiert - nämlich:
Außerdem möchte ich an dieser Stelle nochmals die Risiken zusammenfassen, die im Zuge der Haushaltsausführung im kommenden Jahr zu einem defizitären Jahresergebnis beitragen können.
Unter diesen Umständen stellt der vorliegende Haushaltsentwurf insgesamt auch vor dem Hintergrund unserer Konsolidierungsbemühungen einen angemessenen Ausgleich dar zwischen der notwendigen Sicherstellung der Aufgaben des Kreises einerseits und der Rücksichtnahme auf die finanziellen Verhältnisse der Städte und Gemeinden andererseits.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
an dieser Stelle möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kämmerei und der übrigen Verwaltung Dank sagen für die bei der Erstellung des Haushaltsentwurfs geleistete Arbeit.
Ich bitte Sie nunmehr, den Haushaltsentwurf für 2012 zur Beratung in die Fraktionen und den Finanzausschuss zu überweisen.
Ich wünsche Ihnen erfolgreiche Haushaltsberatungen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.