Altenpflegeheime dienen der Unterbringung, Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen oder demenzkranken Menschen.
Die Bewohnerinnen und Bewohner bilden in den Altenpflegeheimen ihren Lebensmittelpunkt. Die Menschen wohnen und leben hier in einer Gemeinschaft. Dennoch stehen die individuellen Lebensgewohnheiten und Wünsche des Einzelnen im Vordergrund, und werden im Rahmen der Möglichkeiten von der Pflegeeinrichtung erbracht.
Somatische Pflege (Sozialgesetzbuch XI) und Behandlungspflege (Sozialgesetzbuch V)
Hauswirtschaftliche Versorgung (Mahlzeiten, Reinigung, Wäscheversorgung)
Gruppen- und Einzelbetreuung durch den Sozialen Dienst
Betreuung von Demenzkranken
Darüber hinaus bieten die Heime auch weitere Leistungen (z. B. Ausflüge, Urlaubsfahrten, Unterhaltungsprogramme) zur Gestaltung des Alltages an. Diese Leistungen sind von Heim zu Heim verschieden und sollten vor Ort erfragt werden.
Den Bewohnerinnen und Bewohnern stehen Einzel- und Doppelzimmer zur Verfügung, die mit den notwendigen Möbeln ausgestattet sind. Kleinere Möbelstücke können in der Regel in Absprache mit den Heimleitungen mitgebracht werden.
Es gibt Anschlüsse für Telefon, Fernseher und Radio in den Bewohnerzimmern. Besuch kann tagsüber jederzeit empfangen werden. Es gilt die freie Arzt- und Apothekenwahl. In vielen Heimen ist das Halten kleinerer Haustiere möglich.
Die Bewohnerinnen und Bewohner gestalten den Heimalltag durch einen von ihnen gewählten Heimbeirat mit.
Grundlage für den Heimaufenthalt bildet ein Heimvertrag, der die Rechte und Pflichten zwischen Bewohnerinnen, Bewohnern und dem Heimträger verbindlich regelt.
Die Heimentgelte richten sich nach der für die einzelne Bewohnerin oder den einzelnen Bewohner festgelegten Pflegestufe und setzen sich aus drei Elementen zusammen:
Pflegebedingte Aufwendungen,
Kosten für Unterkunft und Verpflegung,
Investitionskosten.
Diese Heimentgelte werden zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen und den örtlichen Trägern der Sozialhilfe auf der einen Seite und den Heimträgern auf der anderen Seite verhandelt und festgelegt. Für jede Einrichtung entstehen daher andere Kosten. Eine Preisvergleichsliste der Sie interessierenden Heime erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder aber Sie erfragen die Heimentgelte in der von Ihnen ausgewählten Einrichtung.
Bei grundsätzlichen Fragen oder Fragen zu einzelnen Heimen wenden Sie sich bitte an die Heimaufsicht des Rhein-Kreises Neuss.
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Marcus Mertens
Fürsorgestelle, Senioren, Unterhaltssicherung
02181 601-5034 (Telefon)
02181 601-5098 (Telefax)
marcus.mertens@rhein-kreis-neuss.de
Kreishaus Grevenbroich (Altbau)
Lindenstraße 4-6, 41515 Grevenbroich
Erdgeschoss, Zimmer 119
Das Gebäude ist über den Neubau zu allen Etagen barrierefrei zugänglich; ausgenommen der ältere Teil (zur Lindenstraße) im 1. und 2. Obergeschoss. Im Neubau sind behindertengerechte Toiletten vorhanden.