Ab 01.03.2008 wird die gute alte Versicherungsbestätigungskarte, auch als sogenannte „Doppelkarte“ bekannt, durch eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ersetzt.
In der Praxis funktioniert das so: Der Versicherer händigt dem Kunden keine Papier-Versicherungsbestätigung mehr aus, sondern stellt eine eVB in einer zentralen Datenbank bereit. Gleichzeitig erhält der Kunde eine VB-Nummer, die aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination besteht. Durch Zugriff auf die Datenbank kann der jeweilige Mitarbeiter in den Zulassungsbehörden online überprüfen, ob für den Kunden eine gültige VB-Nummer hinterlegt wurde. Erst dann kann das Fahrzeug zugelassen werden. Für den Erhalt einer VB-Nummer genügt in der Regel ein Anruf beim Versicherer. Künftig kann sie aber auch per SMS, E-Mail oder auf dem Postweg zugestellt werden.
Ein Vorteil der neuen eVB besteht darin, dass die Eingabe versicherungsrelevanter Daten künftig nicht mehr manuell durchgeführt werden muss und somit Eingabefehler reduziert werden. Darüber hinaus werden sich so die Bearbeitungszeiten in den Zulassungsbehörden verkürzen. Das neue eVB Verfahren ist gegenüber der alten Versicherungskarte nicht nur erheblich schneller, sondern beinhaltet auch einen umweltschonenden Aspekt: bei rund 11,5 Millionen Neuzulassungen und Ummeldungen pro Jahr können mehr als 340 Tonnen Papier eingespart werden.
Bis zum 31.03.2008 bleiben die Versicherungsbestätigungen nach altem Muster gültig und können in den Zulassungsbehörden weiterhin verarbeitet werden. Nach den Ausführungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sollten sich alle Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland an der elektronischen Versicherungsbestätigung beteiligen. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass einzelne Zulassungsbehörden nicht von Anfang an an diesem neuen Verfahren teilnehmen, wurde zwischen GDV und dem Bund-Länder-Fach-Ausschuss Fahrzeugzulassungen (BLFA Fz) eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2008 vereinbart, indem den Kunden neben der Hinterlegung des Datensatzes weiterhin eine Versicherungsbestätigungskarte ausgedruckt und zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde ausgehändigt werden kann.
Versicherungsbestätigungen für Ausfuhrkennzeichen nach § 19 Abs. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) werden weiterhin nur in Papierform vom Versicherer ausgestellt und nicht elektronisch abgerufen.
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.