Ab sofort können 17 jährige den Führerschein der Klasse B und BE erwerben. Voraussetzung ist, dass sie von einer erfahrenen Person begleitet werden. Diese Person muss mindestens 30 Jahre alt sein und die Fahrerlaubnis der Klasse B bereits 5 Jahre besitzen. Die Person darf im Verkehrszentralregister nicht mehr als 3 Punkte haben.
Mit der Einführung des "Begleitenden Fahrens mit 17" soll ein Beitrag zur Senkung des hohen Unfallrisikos von Fahranfängern geleistet werden. Insbesondere der mäßigende Einfluss einer Begleitung von erfahrenen Kraftfahrern lässt erwarten, dass es zu weniger Unfällen kommt als bei Fahrten ohne Begleitung. Bei entsprechender Fahrpraxis soll errreicht werden, dass nach der Begleitphase mit einem deutlich geringerem Unfallrisiko in die Phase des selbständigen Fahrens eingetreten wird.
Die Erziehungsberechtigten des Fahrschülers müssen sich mit der Fahrerlaubniserteilung vor dem 18. Lebensjahr einverstanden erklären. Das begleitende Fahren mit 17 wird versuchsweise eingeführt. Es soll überprüft werden, ob die Erwartungen, dass die teilnehmenden Fahrschüler weniger an Unfällen schuldhaft beteiligt sind, erfüllt werden. Deshalb müssen sich sowohl Fahrschüler als auch begleitende Personen mit dieser Überprüfung einverstanden erklären.