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Straßenverkehr

Neuwagenkauf in anderen EU-Ländern wird leichter

Illustration mit Europafahne und einem Geldschein-Auto
© Benjamin Haas, Fotolia

Für Personen, die ihren Neuwagen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen-Union kaufen und bei ihrer Zulassungsbehörde anmelden möchten, wurden die Zulassungsformalitäten ab dem 29.04.2009 vereinfacht. Die so genannte Über­einstim­mungs­be­scheini­gung macht dies möglich.

Diese Bescheinigung gilt für alle Neufahrzeuge, für die ab dem 29.04.2009 eine EG-Typgenehmigung erteilt wurde; sie wird dem Käufer vom Hersteller des Fahrzeugs mitgeliefert. Darin wird bestätigt, dass das Fahrzeug alle in der Europäischen-Union geltenden technischen Voraussetzungen erfüllt und somit in jedem Mitgliedsstaat frei in den Verkehr gebracht werden darf.

Dank dieser europäischen Bescheinigung kann der Verbraucher alle Vorteile des EU-Binnenmarktes beim Autokauf nutzen.

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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 18.05.2009


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