Im Oktober 2005 wurde in Deutschland ein neues Zulassungsdokument eingeführt, das aus zwei Teilen besteht. Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt den Fahrzeugbrief.
Mit der Neuregelung wird eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt; die Fahrzeugdaten werden in EG-einheitliche Codierungen übergeführt.
Die vor dem 1.10.2005 ausgegebenen Fahrzeugpapiere behalten weiter ihre Gültigkeit, Sie müssen Ihre bisherigen Papiere also nicht umtauschen. Solange Sie in Ihrem Fahrzeugschein und -brief nichts ändern wollen oder müssen, können Sie diese Unterlagen weiter verwenden.
Muss aufgrund eines Vorganges ein Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein verändert und damit neu ausgestellt werden, werden unter Vorlage der bisherigen 2 Dokumente (Fahrzeugschein und -brief) immer die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgegeben. Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es bei einem Umzug innerhalb des Rhein-Kreises Neuss; die Änderung wird mittels Etikett im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.
Der Rhein-Kreis Neuss ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden (Hilfe).