Der Rhein-Kreis Neuss führt als zuständige Behörde ein Kataster über Altstandorte und Altablagerungen, dass permanent aktualisiert und fortgeschrieben wird.
Bei den Altstandorten handelt es sich um ehemalige Betriebe, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet wurde, wie z.B. Tankstellen, chemische Reinigungen, Gaserzeugung, Maschinenbau. Bei den Altablagerungen handelt es sich um alte Deponien, Ablagerungen und Auffüllungen wie z.B. ehemalige Kies- oder Lehmgruben, die nach ihrer Ausbeutung wieder mit Bodenaushub, Bauschutt, Haus-, Gewerbe-, Industriemüll und sonstigen Materialien verfüllt worden sind.
Altstandorte und Altablagerungen können zu Altlasten werden, sofern von ihnen eine Gefährdung für den Menschen oder die Umwelt ausgeht.
Um Erkenntnisse über Gefahren zu gewinnen, die möglicherweise von den Flächen ausgehen, werden entsprechende Untersuchungen veranlasst. Die erste Risikoeinschätzung ist mit keinerlei Kosten für den jeweiligen Grundstückseigentümer oder Nutzer verbunden. Sofern die Untersuchung ergibt, dass Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, kann hierzu neben dem Verursacher einer Altlast auch der Grundstückseigentümer herangezogen werden.
Das Gesetz sagt hierzu eindeutig ja. Nach § 3 des Landes-Bodenschutzgesetzes haben Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks der zuständigen Behörde und deren Beauftragten das Betreten und die Besichtigung von Grundstücken sowie von Geschäfts- und Betriebsräumen, die Erhebung von Bodendaten, die Entnahme von Proben sowie die Einrichtung von Überwachungseinrichtungen zu gestatten und zu dulden.
Die Belange des Bodenschutzes und der Altlastensanierung werden durch das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), die Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) und das Landesbodenschutzgesetz (LbodSchG) geregelt.
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Telefon 02181 601-6820
paul-walter.schreiner@rhein-kreis-neuss.de
Telefon 02181 601-6821
uwe.bruchertseifer@rhein-kreis-neuss.de
Telefon 02181 601-6822
joachim.schwedhelm@rhein-kreis-neuss.de
Eine Auskunft aus dem Altlasten-Kataster bietet in der Planungsphase eines Bauvorhabens oder vor dem Grundstückskauf wichtige Informationen und schützt vor unvorhersehbaren Kosten.
zum Artikel