Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie bildet seit Dezember 2000 die Basis für einen einheitlichen und umfassenden Gewässerschutz in Europa. Hauptziel ist die Erhaltung bzw. Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes aller oberirdischen Gewässer und des Grundwassers bis zum Ende des Jahres 2015 - mit zweimaliger Möglichkeit zur Fristverlängerung bis spätestens 2027.
Zur Umsetzung der WRRL erfolgten bundesweit in den vergangenen Jahren Bestandsaufnahmen aller Wasserkörper sowie die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) sind der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm mit Steckbriefen der Planungseinheiten im Jahr 2010 behördenverbindlich eingeführt worden. Die Planungseinheiten-Steckbriefe enthalten detailliertere Informationen zu einzelnen Gewässern und Grundwasserkörpern.
Broschüren einschließlich einprägsam kurzer Inhaltsangaben zur Thematik können Sie der Internetseite des Landesumweltministeriums entnehmen - siehe Link-Box.
Mit dem Programm „Lebendige Gewässer“ werden nun Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung von oberirdischen Gewässern, die voraussichtlich bis 2015 die Ziele zur Gewässerstruktur und zur Durchgängigkeit nicht erreichen, konkretisiert. Es ist angestrebt, ihren natürlichen Charakter soweit wie möglich wiederherzustellen. Die Maßnahmen werden in Umsetzungsfahrplänen beschrieben, die landesweit bis März 2012 in regionalen Kooperationen erarbeiten werden sollen. Umsetzungsfahrpläne sind konzeptionell und räumlich übergeordnete Planungen, die auf vorhandene Konzepte zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern oder Gewässerauenkonzepte Bezug nehmen können. Als Hilfsinstrumente räumen sie im Bewirtschaftungsplan aufgezeigte Finanzierungs- und Planungsvorbehalte aus. Transparent zeigen sie auf, wie die Bewirtschaftungsziele bis 2027 erreicht werden sollen und sind dann Basis für die konkrete Planung von Einzelmaßnahmen durch Kommunen und Wasser- und Bodenverbände als Gewässerunterhaltungs- oder Ausbaumaßnahmen.
Die Untere Wasserbehörde des Rhein-Kreises Neuss hat die Leitung für die Kooperation der Planungseinheit „Rheingraben-Nord - Linke Rheinzuflüsse Neuss-Uerdingen “ (PE_RHE_1200) übernommen.
Weitere Kooperationen für oberirdische Gewässer im Kreisgebiet, die Kooperationsleitungen und ihre Ansprechpartner sowie nähere Informationen sind den Karten in der Download-Box entnehmbar sowie über die Link-Box erhaltbar.
Für Nachfragen steht Ihnen das Kooperations-Team der Unteren Wasserbehörde unter der E-Mail-Adresse kooperation-wrrl@rhein-kreis-neuss.de und zusätzlich unter der Telefonnummer 02181/601-6810 Herr Jentzsch gerne zur Verfügung.
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.
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