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Umwelt

Naturnahe Regenwasserbeseitigung

Als Niederschlagswasser bezeichnet man Wasser, das im Rahmen von Niederschlagswasserereignissen anfällt. Formen des Niederschlags sind Regen, Schnee und Hagel. Da in hiesigen Regionen der Regen die häufigste Form des Niederschlages ist, werden die Begriffe Regenwasser und Niederschlagswasser oft sinngleich verwendet. Niederschlagswasser ist nur dann Abwasser im Sinne des Landeswassergesetzes, wenn es im Bereich bebauter oder befestigter Flächen abfließt und gesammelt wird.

Früher gelangte noch ein Großteil des Niederschlagswassers aufgrund von umfangreichen Flächenversiegelungen in die öffentliche Kanalisation. Heute wird angestrebt, die Flächenversiegelung zu reduzieren und unbelastetes Niederschlagswasser naturnah vor Ort zu beseitigen. Diesem Anliegen ist der Gesetzgeber mit dem § 51a des Landeswassergesetzes (LWG) nachgekommen. Danach muss das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder mit dem Schmutzwasser an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort versickert, verrieselt oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden.

Dies hat viele Vorteile:

  1. Minderung der Kosten der öffentlichen Abwasserbeseitigung durch Entlastung bestehender Abwasseranlagen und kleinere Dimensionierung von Neuanlagen
  2. Spareffekt für Sie durch niedrigere Abwassergebühren
  3. Sicherstellung der Wasserversorgung durch Anreicherung des Grundwassers
  4. Geringere Hochwassergefahr durch Drosselung des Abflusses von Regenwasser in Flüsse und Bäche
  5. Anreicherung des Ökosystems, indem z. B. Sickerteiche Tieren und Pflanzen Ersatzlebensräume bieten. Solche Anlagen werden durch die Bepflanzung in das Stadt- und Landschaftsbild eingebunden
  6. Verbesserung des Kleinklimas durch Verdunstung vor Ort.

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 04.09.2008


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