Als Niederschlagswasser bezeichnet man Wasser, das im Rahmen von Niederschlagswasserereignissen anfällt. Formen des Niederschlags sind Regen, Schnee und Hagel. Da in hiesigen Regionen der Regen die häufigste Form des Niederschlages ist, werden die Begriffe Regenwasser und Niederschlagswasser oft sinngleich verwendet. Niederschlagswasser ist nur dann Abwasser im Sinne des Landeswassergesetzes, wenn es im Bereich bebauter oder befestigter Flächen abfließt und gesammelt wird.
Früher gelangte noch ein Großteil des Niederschlagswassers aufgrund von umfangreichen Flächenversiegelungen in die öffentliche Kanalisation. Heute wird angestrebt, die Flächenversiegelung zu reduzieren und unbelastetes Niederschlagswasser naturnah vor Ort zu beseitigen. Diesem Anliegen ist der Gesetzgeber mit dem § 51a des Landeswassergesetzes (LWG) nachgekommen. Danach muss das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder mit dem Schmutzwasser an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort versickert, verrieselt oder ortsnah in ein Gewässer eingeleitet werden.
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Neuss
Telefon 02181 601-6811
kristoff.aring@rhein-kreis-neuss.de
Grevenbroich, Dormagen und Rommerskirchen
Telefon 02181 601-6892
hermann.frenkel@rhein-kreis-neuss.de
Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Jüchen
Telefon 02181 601-6813
franz-josef.weihrauch@rhein-kreis-neuss.de