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Begleitperson

Die Mitaufnahme einer Begleitperson ist in Abhängigkeit von der Bettenbelegung grundsätzlich möglich.

Liegt eine medizinische Begründung für die Mitaufnahme einer Begleitperson vor, z.B. bei Kindern unter 8 Jahren, können die Kosten von der zuständigen Krankenkasse übernommen werden.

Liegt keine medizinische Begründung vor, müssen die Kosten der Mitaufnahme in Höhe von 45 € täglich (inklusive Übernachtung und Verpflegung) selbst getragen werden.

Besteht der Wunsch nach einer Begleitperson, informieren Sie bitte die entsprechende Station und klären die Formalitäten mit der Patientenaufnahme ab.

Auch besteht bei Entbindungen die Möglichkeit, ein Familienzimmer in Anspruch zu nehmen.

Auch hier geben Sie bitte der Station Bescheid und klären die Formalitäten mit der Patientenaufnahme ab.







Weitere Informationen:

© 2008-2012 Kreiskrankenhaus Grevenbroich, Letzte Aktualisierung: 13.03.2009


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