Das Krankenhaus ist verpflichtet, jede Geburt beim Standesamt der Stadt Grevenbroich anzuzeigen.
Hierzu werden Geburtsanzeigen ausgestellt und an das Standesamt Grevenbroich weitergeleitet.
Eine Geburtsanzeige ist innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt auszustellen.
Hierzu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Bei verheirateten Eltern:
Stammbuch oder Auszug aus dem Familienbuch.
Bei nicht verheirateten Eltern:
Geburtsurkunde der Mutter,
Geburtsurkunde des Vaters.
Wird der Vater nicht mit in die Geburtsanzeige eingetragen, genügt die Geburtsurkunde der Mutter.
Nach Vorlage der von uns ausgestellten Geburtsanzeige erhalten Sie beim Standesamt der Stadt Grevenbroich die Original-Geburtsurkunde, die Sie z.B. für die Beantragung des Elterngeldes / Kindergeldes benötigen.
Silvia Gormanns
Telefon: 02181 600-5188
Fax: 02181 600-5183
silvia.gormanns@kkh-ne.de
Mo-Fr:
8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Raum EF 101 im Altbau
© 2008-2012 Kreiskrankenhaus Grevenbroich, Letzte Aktualisierung: 13.03.2009