Springen Sie direkt zu folgenden Bereichen:
Hauptnavigation | Inhalt | Suche | Service

Über folgende Accesskeys (Hilfe) können Sie die Hauptfunktionen der Seite direkt ansteuern:
  • [Accesskey] + S: Navigation überspringen
  • [Accesskey] + 1: Startseite
  • [Accesskey] + 3: Zum Inhaltsverzeichnis
  • [Accesskey] + 4: Suche
  • [Accesskey] + 6: Hilfe
  • [Accesskey] + 8: Impressum
  • [Accesskey] + 9: Kontakt




Sie befinden sich hier:

Büro für standesamtliche Angelegenheiten

Das Krankenhaus ist verpflichtet, jede Geburt beim Standesamt der Stadt Grevenbroich anzuzeigen.

Hierzu werden Geburtsanzeigen ausgestellt und an das Standesamt Grevenbroich weitergeleitet.

Eine Geburtsanzeige ist innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt auszustellen.

Hierzu bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Bei verheirateten Eltern:

  • Stammbuch oder Auszug aus dem Familienbuch.

Bei nicht verheirateten Eltern:

  • Geburtsurkunde der Mutter,

  • Geburtsurkunde des Vaters.

Wird der Vater nicht mit in die Geburtsanzeige eingetragen, genügt die Geburtsurkunde der Mutter.

Nach Vorlage der von uns ausgestellten Geburtsanzeige erhalten Sie beim Standesamt der Stadt Grevenbroich die Original-Geburtsurkunde, die Sie z.B. für die Beantragung des Elterngeldes / Kindergeldes benötigen.



Ansprechpartner


Silvia Gormanns

Telefon: 02181 600-5188
Fax:  02181 600-5183
silvia.gormanns@kkh-ne.de

Öffnungszeiten


Mo-Fr:
8.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Raum EF 101 im Altbau




Weitere Informationen:

© 2008-2012 Kreiskrankenhaus Grevenbroich, Letzte Aktualisierung: 13.03.2009


Service-Funktionen: